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Von: Karin Simon
Date: 19.Feb.2007
Time: 20:34:47 +0100
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Ich fände es besser, für alle zur Zucht eingesetzten Tiere eine mindestens 50% - ige Nachzuchtkontrolle innerhalb der ersten 18 Monate im Rahmen der Junghundetage - ersatzweise einer Zuchtschaubewertung - zu gewährleisten und alle Züchter und Deckrüdenbesitzer hierbei einzubeziehen. Denkbar wäre eine Koppelung der Gültigkeit einer Körung an die Erfüllung der "Quote". Rüdenbesitzern sollten alle Nachzuchtbewertungen ihres Rüden zugänglich gemacht werden. Die Bewertungen der Nachkommen eines Rüden wären dann in der Folge auch für Züchter, die eine Verpaarung mit dem jeweiligen Rüden ins Auge fassen, eine Entscheidungshilfe. Darüber hinaus ist es schwierig, Kriterien festzulegen, ab wann Zuchttieren die Zuchttauglichkeit aberkannt werden soll. Wichtiger wäre eine Selbstverpflichtung der Züchter oder Rüdenbesitzer, das eigene Zuchttier gegebenenfalls aus der Zucht zu nehmen, wenn sich herausstellt, dass Krankheiten, anatomische Fehler, Wesensmängel und dergleichen hochgradig vererbt werden. Nicht alles kann "reglementiert" werden. Zum Antrag von Frau Paßen möchte ich bemerken, dass auch ein Rüde mit maximal 5 Deckeinsetzen im Jahr es rein theoretisch auf mehrere hundert Nachkommen in seinem Leben bringen kann. Überlegenswert wäre es, einen Rüden nach den ersten drei Deckeinsetzen bis zum Vorliegen der Ergebnisse der ersten Nachzuchtbeurteilung "pausieren" und die Gültigkeit der Körung "ruhen" zu lassen.