In eigener Sache - Deckrüdenpräsentation

Von:   Peter Specht
Date: 30.Jul.2007
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Betreff: Re: In eigener Sache - Deckrüdenpräsentation
Die Redakteure der Körordnung als auch Zuchtordnung gingen offensichtlich davon aus, dass der Besitzer des gekörten Hundes DCLH - Mitglied ist.
Mit der Körung, so denn der Besitzer eines reinrassigen Leonberger - Rüden mit DCLH Papieren oder ausl. anerkannten Rüden antritt, erlangt der Rüdenbesitzer ein Zertifikat. Verpflichtungen gegenüber dem DCLH geht der Rüdenbesitzer echtlich gesehen nicht ein. Weder die Zuchtordnung des DCLH kann für ihn verbindlich sein, denn er ist weder der satzung verpflichtet, noch kann der Vorstand ihn als Mitglied mit irgendwelchen Sanktionen belangen, noch steht im der Ehrenrat oder welches Gremium auch immer zur Verfügung. Die Aussage, dass der Nichtmitglied - Rüdenbesitzer irgendwelchePflichten gegenüber dem Club einzuhalten habe, ist schlichtweg falsch. Welche Pflichten sollten das denn sein. Der Zuchtwart des DCLH hat nicht einmal das Recht das deckbuch einzusehen, denn als Nichtmitglied ist für den Rüdenbesitzer der Zuchtwart des DCLH ein "Irgendwer".
Ich kann auch nichts trauriges in der Vorgehensweise sehen, wenn Nichtmitglieder ihre Rüden nicht auf den von Beiträgen der Clubmitgliedern finanzierten DCLH - Seiten oder Listen präsentiert bekommen, seit wann wird Trittbrettfahrern das Wort geredet?
Und warum sollte das Nichtveröffentlichen von Deckrüden von Nichtmitgledern gegen die Zuchtordnung verstoßen? Ich habe die eben noch mal rauf und runter gelesen - Clubordnungen sind für Clubmitglieder da und auch nur für die Vereinsmitglieder gültig.
In Konsequenz heißt das gaze für mich sogar, ohne DCLH - Mitgliedschaft keine gültige Körung.
Soweit ich weiß, wird die Körveranstaltung ja auch zu einem nicht unerheblichen Teil vom DCLH , alsoaus meinem und unseren Beiträgen finanziert - warum sollten wir einem Nichtmitglied den Spaß bezahlen, der nicht einmal selber den Aufwand tragen will.

Also Fazit: Nicht nur Streichen, sondern generell Körungen nur für Leobesitzer die Mitglied im DCLH sind. Bei Verkauf eines gekörten Hundes muss die Körung erlöschen.
Bei Hündinnen erledigt sich das von selbst, da weder Zwinger noch Erstzüchterseminar, noch mindestens 1 - jährige Mitgliedschaft im DCLH als Voraussetzung vorhanden wären. Der Rüde mit Körung in der Hand eines Nichtmitgliedes kann quer durch die gesamten Schwarzzuchten von Leonbergern und Kaukasen und Bärenhunden (man suche mal im Internet nach einschlägigen Seiten dieser Billigangebote zwischen 300 - 650 € für die Welpen) decken und tut es auch und soll dann auch in der Zucht des DCLH eingesetzt werden? Nein.
Der DCLH hat nur Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitglieder ergo muss er dafür sorge, dass nur Mitglieder gekörte Zuchtrden haben.
Stand: 15.10.08