In eigener Sache - Deckrüdenpräsentation
Von:
Peter Specht
Date: 30.Jul.2007
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Betreff: Re: In eigener
Sache - Deckrüdenpräsentation
Die Redakteure der Körordnung als auch
Zuchtordnung gingen offensichtlich davon aus, dass der Besitzer des gekörten
Hundes DCLH - Mitglied ist.
Mit der Körung, so denn der Besitzer eines
reinrassigen Leonberger - Rüden mit DCLH Papieren oder ausl. anerkannten Rüden
antritt, erlangt der Rüdenbesitzer ein Zertifikat. Verpflichtungen gegenüber dem
DCLH geht der Rüdenbesitzer echtlich gesehen nicht ein. Weder die Zuchtordnung
des DCLH kann für ihn verbindlich sein, denn er ist weder der satzung
verpflichtet, noch kann der Vorstand ihn als Mitglied mit irgendwelchen
Sanktionen belangen, noch steht im der Ehrenrat oder welches Gremium auch immer
zur Verfügung. Die Aussage, dass der Nichtmitglied - Rüdenbesitzer
irgendwelchePflichten gegenüber dem Club einzuhalten habe, ist schlichtweg
falsch. Welche Pflichten sollten das denn sein. Der Zuchtwart des DCLH hat nicht
einmal das Recht das deckbuch einzusehen, denn als Nichtmitglied ist für den
Rüdenbesitzer der Zuchtwart des DCLH ein "Irgendwer".
Ich kann auch nichts
trauriges in der Vorgehensweise sehen, wenn Nichtmitglieder ihre Rüden nicht auf
den von Beiträgen der Clubmitgliedern finanzierten DCLH - Seiten oder Listen
präsentiert bekommen, seit wann wird Trittbrettfahrern das Wort geredet?
Und
warum sollte das Nichtveröffentlichen von Deckrüden von Nichtmitgledern gegen
die Zuchtordnung verstoßen? Ich habe die eben noch mal rauf und runter gelesen -
Clubordnungen sind für Clubmitglieder da und auch nur für die Vereinsmitglieder
gültig.
In Konsequenz heißt das gaze für mich sogar, ohne DCLH -
Mitgliedschaft keine gültige Körung.
Soweit ich weiß, wird die
Körveranstaltung ja auch zu einem nicht unerheblichen Teil vom DCLH , alsoaus
meinem und unseren Beiträgen finanziert - warum sollten wir einem Nichtmitglied
den Spaß bezahlen, der nicht einmal selber den Aufwand tragen will.
Also
Fazit: Nicht nur Streichen, sondern generell Körungen nur für Leobesitzer die
Mitglied im DCLH sind. Bei Verkauf eines gekörten Hundes muss die Körung
erlöschen.
Bei Hündinnen erledigt sich das von selbst, da weder Zwinger noch
Erstzüchterseminar, noch mindestens 1 - jährige Mitgliedschaft im DCLH als
Voraussetzung vorhanden wären. Der Rüde mit Körung in der Hand eines
Nichtmitgliedes kann quer durch die gesamten Schwarzzuchten von Leonbergern und
Kaukasen und Bärenhunden (man suche mal im Internet nach einschlägigen Seiten
dieser Billigangebote zwischen 300 - 650 € für die Welpen) decken und tut es
auch und soll dann auch in der Zucht des DCLH eingesetzt werden? Nein.
Der
DCLH hat nur Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitglieder ergo muss er dafür sorge,
dass nur Mitglieder gekörte Zuchtrden haben.
Stand: 15.10.08